Bitte beachten Sie, dass die Karte auf iFiske nur eine ungefähre Angabe ist und einige Details fehlen. Genauere Informationen finden Sie auf der Karte auf der Website des Vereins: barkensjoarnasfvof.se . Fischereivorschriften Es ist wichtig, sich vor Ihrem Angelausflug über die örtlichen Bestimmungen zu informieren, da Verstöße gegen diese Bestimmungen eine Kontrollgebühr nach sich ziehen können. Dies gilt auch für die Regeln zum Krebsfang, die Sie auf unserer Website finden. HINWEIS! Ab dem 1. Januar 2026 gilt gemäß dem Beschluss der Sitzung vom 27. März 2025 zusätzlich Folgendes: - Sogenanntes Fenster für Zander, 45-70 cm, anstelle der derzeitigen Mindestgröße.
- Verbot von Eislaufwettbewerben auf allen Gewässern außer Barken.
ANWENDUNGSBEREICH 1. Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen gelten für die Seen des Fischereiverbandes Barkensjöarnas, mit Ausnahme von Flaten und Snuvtjärn , die folgenden lokalen Ergänzungen. Für diese gelten Sonderbestimmungen (siehe unten). Igeltjärn und Tunkarlsbobäcken sind nicht eingeschlossen; hier ist das Angeln den Inhabern von Fischereirechten vorbehalten. Der Kolbäcksån zwischen den Kraftwerken in Smedjebacken und Morgårdshammar ist von Sportfiske Smedjebacken gepachtet, und die gesamte Fischerei dort wird von diesem Verein verwaltet. ANGELERLAUBNIS 2. Zum Angeln im Barkensjöarnas FVOF ist eine Angelerlaubnis erforderlich, die beim Angeln mitgeführt werden muss. Inhaber von Angelrechten im Barkensjöarnas FVOF erwerben Jahreslizenzen (Angelscheine) zu einem ermäßigten Preis, jedoch nur bei Händlern, die Zugriff auf die Liste der Angelberechtigten haben. 3. Kartentypen und Gültigkeitsdauer JAHRESKARTE gültig vom 1.1. bis 31.12. Monatskarte gültig für 30 Tage TAGESKARTE gültig für 24 Stunden GÄSTEKARTE gültig vom 1.1. bis 31.12. (nur für Jahreskarteninhaber einlösbar) WETTBEWERBSKARTEN Es werden keine speziellen Wettbewerbskarten ausgegeben. Siehe Abschnitt 4.4 der Bestimmungen. Zusatzkarte für Netze und Schleppangeln 1.1.-31.12. (kann nur von Jahreskarteninhabern erworben werden) ANGELBEDINGUNGEN 4.1 Die Jahreskarte gilt für den Inhaber und dessen Ehepartner/Lebensgefährten und berechtigt zum Angeln mit der Hand sowie zum Fang von maximal 20 Kaiserfischen, 20 Boltu, maximal 2 Rotaugen, 2 Rotaugenfallen und Lachsfallen (unbegrenzt), Langleinen und 2 Ködern pro Boot. Eisangeln gilt als Kaiserfischangeln. 4.2 Monatskarte, gleiche Regeln wie 4.1 4.3 Mit den Tageskarten sind Sie zum Angeln mit der Hand und maximal 20 Angelruten oder 20 Bolzen berechtigt. 4.4 Wettbewerbskarten – Es werden keine speziellen Wettbewerbskarten mehr ausgegeben. Jeder, der in den Gewässern des Barkensjöarnas FVOF angelt, muss über einen gültigen Angelschein oder eine Angelerlaubnis verfügen, unabhängig von der Teilnahme an einem Wettbewerb. 4.5 Fischereirechtezertifikate (Jahrespässe) für Inhaber von Fischereirechten berechtigen diese zum Fischen gemäß 4.1, 4.7, 4.13 und 4.14. 4.6 Die Gästekarte kann vom Inhaber einer Jahreskarte im Barkensjöarnas FVOF eingelöst werden und ist für vorübergehende Gäste von einem anderen Ort in Anwesenheit des Jahreskarteninhabers gültig. 4.7 Mit einer Netzfischereierlaubnis dürfen Sie maximal drei Netze à 30 m (insgesamt 90 m) pro Fangvorgang auslegen. Beide Enden müssen mit einer großen, durchsichtigen Netzboje oder einem gleichwertigen Symbol gekennzeichnet sein. Netze mit einer Gesamtlänge von mehr als 90 m dürfen nicht in Reihe geschaltet werden. 4.8 Das Fischen mit Netzen ist nur für Inhaber von Fischereirechten und Einwohner, die in den Gemeinden Smedjebacken und Fagersta gemeldet sind, sowie für Eigentümer von Ferienhäusern innerhalb des Barkensjöarna FVOF gestattet. 4.9 Kostenloses Angeln mit der Hand für Kinder unter 16 Jahren. 4.10 Das Fischen mit Netzen ist in Sachsen verboten. 4.11 Verbot des Fischens mit Netzen und Fallen in allen fließenden Gewässern. 4.12 Ganzjähriges Netz- und Fischereiverbot in Gladtjärn. 4.13 Schleppangeln: maximal 10 Köder pro Boot. Paravans/Pulkors und ähnliche Boote, die mit einer Leine/einem Draht mehr als 10 m vom Boot entfernt verankert sind, müssen mit einem Fahnenmast und einer Warnflagge ausgestattet sein. 4.14 Das Angeln mit Ködern darf mit maximal 2 Ködern durchgeführt werden. Mindestgröße und Fangbegrenzung 5. Zander, Lachs und Forelle bis 50 cm. Fische mit vorgeschriebener Mindestgröße dürfen nicht in Stücken angelandet werden. Pro Tag dürfen maximal 3 Fische dieser Arten angelandet werden. Das heißt, insgesamt 3, nicht 3 pro Art. HERVORRAGENDE WERKZEUGE 6. Alle aus dem Wasser geholten Fanggeräte müssen mit durchsichtigen Bojen oder Ruska (auf dem Eis) sowie dem Namen und der Telefonnummer des Fischers gekennzeichnet werden. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR Barken, Saxen, Vevungen und V. & Ö. Sveten 7.1 Das Fischen mit Rotaugen und Rotaugenfallen ist im Zeitraum vom 1.7. bis 30.9. verboten. 7.2 Fischgründe, in denen ein Netzfischereiverbot besteht, befinden sich in den Meerengen von Nor, Huggnora, Kolpebostreken und der Meerenge nach Saxen. Krabbenfischen 8. Die Fischereiversammlung legt jährlich die Regeln und Zeiten für das Krebsfischen fest. Außerhalb dieser Zeiten ist das Krebsfischen verboten, mit Ausnahme von Probefischereien durch vom Vorstand beauftragte Personen. Weitere Informationen zum Krebsfischen finden Sie hier. VOLLSTÄNDIGES ANGELVERBOT 9. 15.9.-31.12. in Wasserläufen, die mit Barken verbunden sind und bei – Tunkarlsbobäcken-Abfluss in Södra Barken 100 m nördlich und südlich des Abflusses bis zur Mittellinie des Sees. – Die Mündung von Plågbäcken in Viksviken 100 m nördlich und südlich der Mündung bis zur Mittellinie der Bucht. – Hemviken Norra Barken, das Gebiet nördlich einer Linie, der Südspitze von Kärrmesholmen bis Norra Getö in Richtung Festland und in östlicher Richtung in Richtung Rånäsberget. – Vevungen, vom nördlichen Teil von Jättholmen bis zu den Schleusentoren in Semla. – Hyttån 100 m außerhalb und an den Seiten der Mündung.
SONDERREGELN DIE OBERFLÄCHE Nur Angelscheine mit der Aufschrift „Tageslizenz - Flaten P&T“ sind zum Angeln im Lake Flaten gültig. Das Wattgebiet ist jedes Jahr vom 31.10. bis zum 31.12. für die Fischerei gesperrt. Nur 1 Angelrute pro Angler. Maximal 3 Fische pro Tageskarte. Maximal 2 Angelscheine pro Person und Tag. Die zweite Karte kann erst gekauft werden, wenn die erste Karte vollständig gefischt wurde. Ein Kind bis zu einem Alter von 11 Jahren, das selbstständig die Angel auswerfen kann, darf mit der Angelerlaubnis des Erziehungsberechtigten angeln. Im See sind alle Echolote verboten. Die aktuellen Regeln für das Gewässer sind auch am See und unter Put and Take (Flaten) ausgehängt. SONDERREGELN SNUFFERING Nur Angeln mit Haken ohne Widerhaken erlaubt. Karpfen und Rotfedern müssen zurückgesetzt und die Fänge über iFiske oder direkt an die Angelbehörde gemeldet werden. Ansonsten gilt für diesen See die reguläre Angelkarte. INSPEKTIONSGEBÜHREN 2500:- für alle Verstöße gegen lokale Vorschriften, gilt auch für Verstöße gegen die Vorschriften zum Langustenfang. 2025-12-28 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-barken-flaten-snuvtjarn-m-fl-sjoar.htm?rules=76 | www.ifiske.se |