Ömmern, Ören & Närens FVOF

  Ömmern, Ören & Närens FVOF

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Zum Angeln in diesem Gebiet ist ein gültiger Angelschein erforderlich. Der Angelschein ist beim Angelausflug mitzuführen und auf Verlangen einem Fischereiaufsichtsbeamten vorzuzeigen. Bei Verstößen gegen die Vereinsfischereiordnung wird eine Kontrollgebühr erhoben. Beim Angeln mit mehreren Personen vom selben Boot aus ist für jede Person ein Angelschein oder für den Bootsführer eine gültige Jahreslizenz in Kombination mit der zusätzlichen Bootslizenz erforderlich.

Zulässige Methoden

- Spinnfischen, Fliegenfischen, Eisfischen
- Trolling, Schlepprudern mit maximal 6 Ruten pro Boot
- Angeln, Angelangeln, Eisangeln mit maximal 10 Ruten
- Langleinen mit maximal 100 Haken

Inspektionsgebühr bei Verstoß: 500 SEK

Weitere Angelregeln

- Das Angeln in fließenden Gewässern ist nicht gestattet.
- Das Forellenangeln ist in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März nicht gestattet.
- Mindestgröße für Forellen ist 45 cm

Prüfgebühr bei Verstoß: 2.000 SEK.

Personen unter 15 Jahren dürfen ohne Angelschein angeln.

Um den Spaß am Angeln zu steigern, sollte auf die Anwohner des Sees Rücksicht genommen werden. Es versteht sich von selbst, dass vor dem Angeln vom Ufer oder von den Piers aus die Grundbesitzer konsultiert werden sollten.
Wir sollten uns auch daran erinnern, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, auf unseren Seen und in deren Nähe angeln und sich aufhalten zu dürfen, und uns dementsprechend verhalten.


2025-12-20 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-ommern-oren-och-naren.htm?rules=769 | www.ifiske.se
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