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Regeln für das südliche Fischereischutzgebiet von Siljan Ein Handwerkzeug vom Boot oder vom Land. Schleppangeln/Angeln mit Ködern: Maximal 10 Ruten/Köder pro Boot. Beim Schleppangeln und Angeln mit Ködern muss sich das Boot in Bewegung befinden. Maximal 10 Angelruten/Eisangelruten vom Eis. Lebendfischen ist nur vor Anker erlaubt. Lebendfischen ist während der Fahrt verboten. Maximal ein Lebendköder pro Boot. Wilde Forellen stehen unter Schutz (Forellen, bei denen die Fettflosse noch anhaftet, stehen unter Schutz). Maximal 2 Forellen mit Flossen, Mindestgröße 55 cm/Tag und Angelschein erforderlich. Hechte über 100 cm müssen zurückgesetzt werden. Barsche über 40 cm müssen freigelassen werden. Fischfang zum Verkauf ist verboten. Vom 1.9. bis 31.12. ist das Angeln im Mündungsgebiet von Limån verboten. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos. Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorgelegt werden. Bei Fischereipraktiken, die von den oben genannten Vorschriften abweichen, hat die Fischereiaufsichtsbehörde (FVO) oder ihr Vertreter das Recht, eine Inspektionsgebühr in Höhe von 2.000 SEK zu erheben. Jeder Fischer ist verpflichtet, sich über die im südlichen Fischereigebiet von Siljan geltenden Regeln zu informieren. Für die Ausrichtung von Angelwettbewerben in unseren Gewässern ist eine Genehmigung erforderlich. Im Falle eines Wettbewerbs muss die zuständige Behörde mindestens zwei Wochen im Voraus um Genehmigung gebeten werden. Die Teilnehmer besitzen persönliche Angelscheine. Für die Führung von Angeltouren ist eine jährliche Gebühr von 3000 SEK an die Fischereiverwaltungsbehörde zu entrichten. Andernfalls ist die Teilnahme verboten. Diese Karte ist nicht zum Langustenfischen gültig. 2026-04-05 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-siljans-sodra-fvo.htm?rules=88 | www.ifiske.se |