Siljans Södra FVO

  Siljans Södra fvo

Der Text auf dieser Seite ist maschinell übersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Übersetzung von Schwedisch nach Deutsch 100% korrekt ist. Die korrekte Originalfassung des Textes finden Sie auf der schwedischen Seite.

Regeln für das südliche Fischereischutzgebiet von Siljan

Ein Handwerkzeug vom Boot oder Land.

Trolling/Uttering: max. 10 Ruten/Köder pro Boot. Beim Trolling und Ottering muss das Boot in Bewegung sein.

Max. 10 Angelruten/Eisruten aus Eis.

Wilde Forellen stehen unter Naturschutz. (Forellen mit noch vorhandener Fettflosse sind geschützt).

Max. 2 Forellen mit Flossen, Mindestgröße 55 cm/Tag und Angelschein.

Hechte über 100 cm müssen freigelassen werden.

Barsche über 40 cm müssen freigelassen werden

Der Fischfang zum Verkauf ist verboten.

1/9-31/12 Jegliches Angeln im Limån-Auslauf ist verboten

Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos

Angelschein und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorgezeigt werden.

Bei Fischfang, der von den oben genannten Vorschriften abweicht, ist das FVO oder sein Vertreter berechtigt, eine Inspektionsgebühr von 2.000 SEK zu erheben.

Jeder Fischer ist verpflichtet, sich über die geltenden Vorschriften im Siljans Södra FVO zu informieren.

Für die Durchführung von Angelwettbewerben in unseren Gewässern sind Genehmigungen erforderlich. Im Falle eines Wettbewerbs muss der Vorstand mindestens zwei Wochen im Voraus um Genehmigung gebeten werden.

Die Teilnehmer verfügen über persönliche Angelscheine

Diese Karte ist nicht für das Krebsfischen gültig.


2025-12-26 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-siljans-sodra-fvo.htm?rules=88 | www.ifiske.se
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