ANGELREGELN FÜR SPORTFISKEKORTET (ANGELSCHEIN) Als Karteninhaber sind Sie berechtigt, in den mehr als 40 Seen, die auf der Liste der Sportfiskekortet aufgeführt sind, zu angeln. Welche Regeln und welcher Teil des Sees im Angelschein enthalten sind, können Sie aus den Karten und Informationen auf der Seite des jeweiligen Gewässers sehen. Sie sind verpflichtet, sich vor dem Angeln über die geltenden Vorschriften zu informieren.
NUR EINE RUTE PRO ANGELNDEM FAMILIENMITGLIED ODER ANGELSCHEININHABER. MAXIMAL 3 RUTEN PRO FAMILIE UND ANGELSCHEIN. DER ANGLER MUSS IN DER LAGE SEIN, DIE AUSRÜSTUNG, MIT DER ER ANGELT, ZU BEDIENEN.
ALLGEMEINE REGELN FÜR DEN ANGELSCHEIN: Der Angelschein ist beim Angeln stets mitzuführen und dem Fischereiaufseher oder Polizeibeamten auf Verlangen vorzulegen. Bei einer Kontrolle müssen Sie sich ausweisen können. Der Angelschein gilt für eine Person mit Ehepartner oder Lebensgefährten und Kindern unter 19 Jahren. Die Person, auf die der Angelschein ausgestellt ist, muss an der Fischerei teilnehmen.
Maximal drei Angelruten pro Familie und Angelschein. Nur eine Rute pro angelndes Familienmitglied oder Karteninhaber. Der Angler muss in der Lage sein, die Ausrüstung zu bedienen. Die Jugendkarte ist kostenlos und persönlich und gilt bis zu dem Jahr, in dem man 19 Jahre alt wird. Das Schild am Angelgewässer und die Anweisungen des Fischereiaufsehers müssen befolgt werden. Anglern, die gegen die Regeln verstoßen, kann das Fischereirecht entzogen und im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes eine Strafanzeige erstattet werden. Bitte beachten Sie, dass das Angeln zu Verkaufszwecken und das Reißangeln nicht erlaubt sind. Es ist verboten, von privaten Anlegestellen und Grundstücken aus zu fischen. Es ist auch verboten, von Booten, Schwimmreifen und Eis innerhalb von 50 Metern von diesen zu fischen. Die Angelausrüstung muss während des Angelns unter Aufsicht gehalten werden. Das Angeln von einem Boot ohne Motor und von einem Schwimmreifen aus ist auf allen Seen erlaubt, wobei mit maximal 3 Ruten pro Boot geangelt werden darf, sofern in der Beschreibung des Angelgewässers nichts anderes angegeben ist. In einigen Seen ist das Schleppangeln mit maximal 3 Ruten erlaubt. Siehe Informationen zu den einzelnen Seen in der Seenliste. In den Gewässern, für die der Sportfischereischein gilt, sind Netze und andere Mengenfanggeräte, sowohl feste als auch mobile, verboten. Das Angeln nach Köderfisch ist mit einer Plötzenfalle pro Angelschein erlaubt. die Falle muss mit Namen, Telefon und Angelscheinnummer gekennzeichnet sein. In allen Seen dürfen Köderfischsenken und Wurfnetze zum Köderfischen verwendet werden. Das Eisangeln darf mit maximal 5 Geräten durchgeführt werden, sofern in der Beschreibung des jeweiligen Sees nichts anderes angegeben ist. Bei Seen mit anderen Regeln ist dies in der Beschreibung des Angelgewässers angegeben. Die Mindestgröße für Zander und Hecht beträgt 45 cm, die Höchstgröße 75 cm. Dieses Entnahmefenster gilt für alle Gewässer, d.h. es dürfen nur Zander und Hechte zwischen 45-75 cm entnommen werden. Von diesen Arten dürfen maximal 2 Fische pro Karte und Tag behalten werden. Bei Barschen müssen alle Barsche von 38 cm oder mehr freigelassen werden.
Gelbe Karte: Sportfiskekortet gilt auch in den Gewässern, die in Göteborgs „Gelber Karte“ enthalten sind, gemäß den dort geltenden Vorschriften. Weitere Informationen über die Gelbe Karte finden Sie hier. 2025-12-05 | https://www.ifiske.se/de/angelkarte-sportfiskekortet-stockholm.htm?rules=1376 | www.ifiske.se |