

Dem FVO Unterer Norsälven wurde eine Ausnahme vom Lachs- und Forellenfangverbot im Fluss Norsälven gewährt. Die Ausnahmeregelung gilt vom 15.9. bis 31.10. Auch hier gelten die üblichen Regeln (bitte beachten Sie jedoch wie üblich die Sonderregeln für Zone 1). Da die Fangmeldungen äußerst wichtig sind, ist die Fangmeldung verpflichtend. Nach dem 31.10. ist jegliches Fischen in Zone 1 verboten.
Die Brücke entlang der Mauer ist noch nicht fertiggestellt und darf nicht benutzt/begangen werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 15. August 2025 eine Zoneneinteilung in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass für Zone 1 ein separater Angelschein mit anderen Regeln gilt. Weitere Informationen finden Sie unter den Regeln beim Kauf eines Angelscheins.
Wichtig ist die Einhaltung der Mindestgröße von 75 cm für Lachs und Forelle
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Mindestgröße für die Haltung von Lachsen und Forellen 75 cm beträgt. Diese ist gerade jetzt besonders wichtig, da in letzter Zeit große Mengen Jungfische ausgesetzt wurden, um die gefährdeten Bestände zu stärken.
Das Freilassen kleinerer Fische ist entscheidend, um ihnen die Möglichkeit zu geben, aufzuwachsen und sich fortzupflanzen. Gemeinsam können wir zu einer langfristigen und nachhaltigen Fischerei beitragen.
HINWEIS! Während der Schonzeit vom 15. September bis 31. Dezember ist das Angeln auf Lachs und Forelle im Norsälven verboten.
Das Fischereimanagementgebiet umfasst den Fluss Norsälven von der Fabrikbrücke in Edsvalla (200 m flussabwärts des Kraftwerkdamms) bis zur Flussmündung und den nördlichen Teil des Åsfjorden bis einschließlich der Südspitze von Götviksudden.
Hier können Sie unter anderem Zander, Lachs und Forelle angeln.
HINWEIS: Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Norsälven beträgt 5 Knoten.
Organisationsnummer: 802600-8188
Kundennummer: 706, Bereich: 666.Andreas Ryen
0722-107 181